Personalrat

Der Personalrat vertritt als autonome Institution die Beschäftigten gegenüber der eigenen Dienststelle. Die Aufgabenstellung ergibt sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz für Baden-Württemberg.

Es gilt der Leitsatz:
Die Dienststelle (Stadt Tübingen) und die Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.

Die Amtszeit des Personalrats dauert 4 Jahre. Die Mitgliederzahl wird nach der Gesamtbeschäftigtenzahl errechnet.
Der Personalrat setzt sich derzeit zusammen aus den Personengruppen Angestellte (7 Mitglieder), Arbeiter (4 Mitglieder) und Beamte (2 Mitglieder). Weiterhin gehören beratend dem Personalrat an

  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung (Amtszeit 2 Jahre)
  • die Schwerbehindertenvertretung.

Für die Personalratsarbeit freigestellt von ihrer normalen Tätigkeit sind zur Zeit die Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.

Anschrift
Personalrat
Postfach 2540
D 72015 Tübingen

Personalratsvorsitzende
Frau Schreiner

Telefon
07071/204-606

Fax
07071/204-777

Büros
Rathaus, Am Markt 1

Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 - 11.30 Uhr, Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag 8.00 - 13.00 Uhr, und nach Vereinbarung